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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
der sinma GmbH für Betreiber kostenpflichtig gehosteter Mailinglisten (nachstehend Kunde genannt)
- 1. Dienstleistung der sinma GmbH
Über den Geschäftsbereich Mailinglisten stellt die sinma GmbH als Service Provider dem Kunden Listhosting-Dienste zu Verfügung. Über Listserver und weitere Einrichtungen bei der sinma GmbH kann der Kunde eigene Mailinglisten (als Email-Newsletter oder Diskussionslisten) auf einem Listserver betreiben. Die sinma GmbH kann die angebotenen Dienste oder Teile von diesen auch durch Dritte erbringen lassen. In diesem Fall wird die sinma GmbH diese Dritten verpflichten die untenstehend erklärten Pflichten der sinma GmbH, einschließlich des Datenschutzes, einzuhalten.
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- 2. Nutzung der Dienste.
Dem Kunden stehen die Angebote des Geschäftsbereichs Mailinglisten zur freien Gestaltung für die freie kommerzielle, private oder sonstige Nutzung zur Verfügung. Ausnahme: Das Versenden von Anhängen (Attachements) bedarf der Rücksprache mit der sinma GmbH, ebenso behält sich die sinma GmbH vor, aus technischen Gründen, die Maximalgröße der einzelnen Postings zu limitieren, derzeit 512 KB. Dabei hat der Kunde jedoch dafür Sorge zu tragen, daß er als Listenadministrator, und bei Diskussionslisten auch die Teilnehmer seiner Listen, die gesetzlichen Bestimmungen, die technischen Betriebserfordernisse und die hier vertraglich vereinbarten Regelungen einhält.
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- 3. Betriebsbereitschaft und Haftung der sinma GmbH.
sinma GmbH bemüht sich im Rahmen seines Dienstleistungsspektrums um die ständige Betriebsbereitschaft der angebotenen Listhosting-Dienste täglich 24 Stunden über alle Tage des Jahres hinweg und um die erforderliche Netzwerkkonnektivität.
Dem Kunden ist bekannt, daß die sinma GmbH - wie auch jeder Internetdienst - keine 100%ige Betriebsbereitschaft der Server und der Netzwerkkonnektivität garantieren kann. Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einfluss der sinma GmbH entziehen (z.B. Störungen der Leitungsverbindungen im Internet durch nationale und internationale Netzwerkanbieter, höhere Gewalt) kann keine Haftung übernommen werden. Ansonsten beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert und berechnet sich anhand der relativen Ausfallzeit gegenüber der Gesamtzeit der angebotenen Nutzung. Sollten technische Umstellungen eine kurzfristige Betriebsunterbrechung erforderlich machen, werden diese soweit möglich zu Zeiten mit statistisch niedrigen Zugriffsraten durchgeführt und der Kunde darüber soweit möglich vorab informiert.
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- 4. Ausfallsicherheit, Datensicherung, Datenwiederherstellung.
Die sinma GmbH betreibt die Server in klimatisierten Server-Räumen und bemüht sich für die Listen des Kunden um Ausfallsicherheit der Listserver durch Backup-Lösungen. Der Kunde ist davon informiert, daß die sinma GmbH dennoch keine 100% Garantie für die Datensicherung seiner Listeninformationen übernehmen kann. Der Kunde wird daher seine auf dem Speicherplatz der Listserver bei der sinma GmbH abgelegten Daten zusätzlich an anderer Stelle abspeichern und sichern. Insofern stellt der Kunde die sinma GmbH von jeder Haftung frei. Sollten im Falle einer serverseitigen Störung Kundendaten (Adressen, Beiträge auf den Listen) verloren gegangen sein, wird die sinma GmbH diese Daten von der aktuellsten verfügbaren Sicherungsdatei übernehmen und dem Kunden baldmöglichst wieder zur Verfügung stellen.
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- 5. Datensicherheit.
Dem Kunden ist bekannt, daß das Internet ursprünglich als offenes Netzwerk konzipiert wurde und daher auch noch heute Dritte unbefugt Nachrichten und Informationen abfangen oder gezielt "erhacken" können. Die sinma GmbH kann dem Kunden keine abhörsichere Datenübertragung über das Internet garantieren. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für das Risiko, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Informationen über das Internet zu übermitteln, bzw. in seinen Informationsangeboten vorrätig zu halten. Der Kunde wird ferner darauf hingewiesen, daß es der sinma GmbH technisch möglich ist, für das Internet bestimmte Informationen des Kunden, die auf Servern der sinma GmbH gebracht wurden, einzusehen und zur Behebung technischer Probleme oder zur Beantwortung von Supportanfragen des Kunden unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls auch einsehen muß. Die Mitarbeiter der sinma GmbH wurden auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die sinma GmbH entspricht dem Datenschutz auch insofern, als nur diejenigen Mitarbeiter Zugriffsrechte auf jeweilige Personendaten erhalten, für die dies zwingend für den geordneten Betriebsablauf erforderlich ist (z.B. technische Administration des Listservers, technischer Support).
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- 6. Implentierung von technischen Upgrades und Umzug von Listen des Kunden auf neue Server.
Sofern die technische Gesamtsituation Upgrades erfordern, beispielsweise um das Angebot und die technische Plattform für das Listhosting zu verbessern, eine Serverüberlastung zu vermeiden oder Bauteile auszutauschen, stimmt der Kunde der Umsetzung dieser Maßnahmen zu. Sofern dies den Umzug von Listen des Kunden auf einen anderen Server erfordert, stimmt der Kunde diesem Umzug zu und wird die erforderlichen Maßnahmen und Arbeiten seinerseits, soweit erforderlich, mit unterstützen.
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- 7. Technischer Support.
Die sinma GmbH bietet dem Kunden für seine Listen technischen Support per Email und Telefon. Die sinma GmbH akzeptiert Supportanfragen des Kunden auch per Telefax und Brief, die dann per Email oder telefonisch beantwortet werden. Die sinma GmbH bemüht sich um möglichst zügige Beantwortung der Supportanfragen und um zeitlich möglichst umfassende Supportbereitschaft.
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- 8. Vertragswirksame Kommunikation zwischen der sinma GmbH und dem Kunden.
Die sinma GmbH kann den Kunden über Änderungen der Geschäftsbedingungen, der Preisliste oder wichtiger technischer Gegebenheiten nicht nur per Brief oder Fax, sondern auch per Email rechtsverbindlich informieren. Eine Zustellung per Email gilt allerdings nur dann als verbindlich, wenn die sinma GmbH als Email-Adresse die Listenbetreiberadresse des Kunden, d.h. dessen Listowneradresse verwendet.
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- 9. Wirksamwerden von Änderungen der Preisliste sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen der jeweils geltenden Preisliste oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden jeweils zum Monatsersten wirksam, sofern der Kunde mindestens zwei Monate im voraus von den Änderungen informiert wurde. Preisänderungen werden außerdem erst nach Ablauf der aktuellen Abrechnungsperiode des Kunden wirksam. Eine nachträgliche Anpassung der Preise für eine aktuelle Abrechnungsperiode des Kunden erfolgt nicht.
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- 10. Preise.
Für die Dienste der sinma GmbH gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
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- 11. Rechte an den Inhalten der Liste.
An den Inhalten der vom Kunden eingerichteten Mailingliste (Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte an den Texten) hat die sinma GmbH keinerlei Rechte. Die sinma GmbH wird Inhalte der Liste des Kunden in keiner Weise eigenmächtig durch Abänderungen, Kürzungen oder Erweiterungen verändern.
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- 12. Umgang mit Emailadressen und Datenschutz (Privacy Policy) bei der sinma GmbH
Die sinma GmbH ist dem Datenschutz des Kunden und seiner Listenteilnehmer verpflichtet und behandelt die Personendaten auf den Listserver-Systemen daher strikt vertraulich. Die Email-Adressen der Listenteilnehmer des Kunden liegen allein aus technischen Gründen auf den Listservern der sinma GmbH. Die sinma GmbH hat keinerlei Rechte an den Adressen und darf diese nicht an Dritte weitergeben. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder ein Konkursverfahren bei der sinma GmbH eröffnet werden sollte. Sollte der Listhosting-Dienst der sinma GmbH an einen Dritten veräußert werden, wird die sinma GmbH dafür Sorge tragen, daß dieses Nutzungs- und Weitergabeverbot für die Adresslisten der Listenteilnehmer des Kunden Vertragsbestandteil des Kaufvertrages wird.
Aus den Exklusivrechten des Kunden an seinen Emailadresslisten kann der Kunde jedoch keine Exklusivitätsrechte an den jeweiligen einzelnen Emailadressen ableiten. Sofern sich ein Listenteilnehmer des Kunden mit seiner Emailadresse auf anderen Emaillisten bei der sinma GmbH abonniert, kann der Kunde weder einem anderen Kunden der sinma GmbH noch die sinma GmbH selbst die Aufnahme dieser Emailadresse in die andere Liste untersagen.
Absolute Datensicherheit kann die sinma GmbH dann nicht garantieren, wenn die sinma GmbH aufgrund geltender gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet ist, die Listowneradresse oder Adressen von Listenteilnehmern an Dritte (z.B. an die Staatsanwaltschaft im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen) herauszugeben. Gleiches gilt, wenn die sinma GmbH seine eigenen Rechte, z.B. im Rahmen des Telekommunikationsdienstegesetzes) gegen Dritte verteidigen muss und die Adressen des Kunden oder der Listenteilnehmer insofern zwingend berührt sind. Dabei wird die sinma GmbH alles unternehmen, daß nur die für ein etwaiges Verfahren unbedingt notwendigen Angaben herausgegeben werden.
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- 13. Verpflichtung des Kunden zur Unterlassung unerbetener Emailaussendungen (SPAM)
Dem Kunden ist bekannt, daß die deutsche und die internationale Gesetzgebung und Rechtsprechung eine Zusendung von Emails ohne vorhergehendes Einverständnis des Empfängers (SPAM) verbieten und ahnden. Dem Kunden ist auch bekannt, daß zur Bekämpfung von SPAM national und international Anti-Spam-Organisationen, Internet Service Provider und Netzbetreiber im Kampf gegen SPAM zusammenarbeiten, um Domains sowie IP-Adressen, von denen SPAM ausgeht, vom Datenverkehr im Internet durch Blockierung der IP-Nummern auszuschließen. Der Kunde versteht daher, daß die von der sinma GmbH bereitgestellten Hostingdienste für Listen vom Datenverkehr im Internet ausgeschlossen werden können, wenn über diese SPAM-Aussendungen erfolgen. Aus einer solchen Sperrung können sowohl bei der sinma GmbH als auch bei allen Kunden als Listenbetreiber erhebliche finanzielle Schäden entstehen.
Der Kunde verpflichtet sich daher, die Dienste der sinma GmbH nur zu nutzen, um Emails an Adressaten zu versenden, die vorher der Zusendung von Emails durch den Kunden zugestimmt haben (sogenanntes Opt-In). Die Verpflichtung des Kunden ist unabhängig davon, ob er kommerzielle oder nicht kommerzielle Absichten oder Inhalte verfolgt. Das Versenden einer Email an eine Emailadresse ist grundsätzlich dann als unerwünscht zu betrachten, wenn der Adressat sich nicht selbst in die Liste des Kunden aktiv eingetragen hat. Sofern der Kunde über seine Listen Emails an Emailadressen verschickt, die aus von ihm erworbenen oder geschenkten Emailadressbeständen, einer anderen Mailingliste (auch bei Zustimmung des Listenbetreibers dieser Liste), durch Sammeln von Emailadressen im Netz (sog. Harvesting) oder durch irgendein anderes Verfahren entstanden sind, das nicht eine direkte Anmeldung des Inhabers der Emailadresse auf die Liste des Kunden darstellt, wird dieses Verfahren der Emailadressbeschaffung als SPAM definiert. Das bedeutet, daß die genannten Verfahren als ein durch den Emailadreßeigentümer nicht legitimierter Emailversand, als Nicht-Opt-In, betrachtet werden.
Sofern bei der sinma GmbH Beschwerden eingehen, daß über eine Liste des Kunden unerbetener Email-Versand durchgeführt wurde, ist die sinma GmbH berechtigt, die Liste zur Gefahrenabwehr sofort zu sperren. Die sinma GmbH wird zeitgleich umgehend Kontakt mit dem Listenbetreiber per Email an die Listadministrator-Adresse oder per Telefon aufnehmen. Für den Zeitraum der Sperrung der Liste durch die sinma GmbH wird dem Kunden keine zeitanteilige Reduktion seiner Nutzungsentgelte gewährt.
Die sinma GmbH kann als eine der möglichen Maßnahmen beim Auftreten von SPAM auf einer Liste des Kunden nach Sperrung der Liste für den Listenadministrator eine einzelne Email an alle Teilnehmer der Liste versenden, die den Sachverhalt erklärt und entweder eine Opt-out-Möglichkeit (Abmeldeoption) erläutert oder die Teilnehmer um eine Neusubskription auf der Liste bittet. Im letzteren Fall werden alle Emailadressen aus der Liste gelöscht, die die Liste nicht neu abonnieren. Die sinma GmbH wird versuchen, den Kunden bzw. seinen Listenadministrator vorher per Email zu erreichen, um für diese Infomail an die Listenteilnehmer eine Zustimmung zu erhalten. Sofern die Zustimmung nicht in kürzester Frist, d.h. binnen 24 Stunden erteilt wird, kann die sinma GmbH den Vertrag mit dem Kunden unverzüglich beenden.
Sofern der Kunde, seine Listenadministratoren oder andere Helfer nachweislich direkt oder indirekt SPAM schuldhaft verursachten, sind diese verpflichtet, den der sinma GmbH daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Schadensbetrag wird im Streitfall notfalls gerichtlich, gegebenenfalls durch einen vom Gericht beauftragten Gutachter ermittelt. Der Kunde ist damit einverstanden, daß bei der Schadensermittlung nicht nur die durch Dritte der sinma GmbH gegenüber geltend gemachten Schadensersatzforderungen, sondern auch die von der sinma GmbH selbst erbrachten Beschwerdebeantwortungs-, Recherche- und Beweiskosten sowie der entstandene Rufschaden und das erhöhte Gefahrenpotential der Sperrung der Domain- oder IP-Nummern berücksichtigt werden.
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- 14. Weitere Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, dass
- alle über seine Liste versandten Emails eine Information mit der Emailadresse enthalten, mit der sie sich einfach aus der Liste austragen können (z.B. Plazierung einer Information zur sog. Unsubscribe-Adresse am Ende jeder Email einer Liste).
- er auf die Anfrage eines Listenteilnehmers, ihn aus der Liste auszutragen, zügig reagiert und diesem bei der Austragung aus seiner Liste behilflich ist.
- er bei der sinma GmbH gehostete Listen nicht für Einmalversandaktionen an einen Teilnehmerkreis benutzt, um diesen Verteilerkreis auf der Liste dann wieder zu löschen, dann eine neue Liste bzw. einen neuen Adressverteiler zu erzeugen, etc.
- er keine Emails über seine Listen verschickt, die eine ungültige Email-Absenderadresse oder ungültige Email-Antwortadresse enthalten.
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- 15. Inhaltliche Verantwortung des Kunden für seine Listen
Der Kunde ist als Betreiber für die über seine Listen versandten Inhalte verantwortlich. Dies schließt auch die Beiträge ein, die gegebenenfalls von seinen Co-Listownern oder den von ihm beauftragten sonstigen Mitarbeitern wie Autoren erstellt oder versandt werden. Der Kunde ist auch indirekt gesetzlich mitverantwortlich für Beiträge, die bei Diskussionslisten durch andere Listenteilnehmer (Dritte) versandt werden. Im letzteren Falle ist der Kunde gehalten, sofort nach Kenntnisnahme gesetzeswidriger Beiträge durch Listenteilnehmer auf diese zu reagieren, indem er weitere Beiträge solcher Teilnehmer ausschließt (Banning) oder diese Beiträge auf "hold" stellt, d.h. nur nach eigener vorheriger Durchsicht versenden läßt..
Der Kunde sichert zu, daß die Inhalte auf den bei der sinma GmbH gehosteten Listenbeiträgen oder sonstigen Informationsangeboten und sein ggf. eigens für seine Listen gewählter Domain-Name keine Rechte Dritter verletzen und den geltenden Gesetzen entsprechen. Dies gilt für das deutsche Recht, ggf. für das Landesrecht am Wohnsitz des Kunden, sowie für das Recht der Länder, für die der Kunde - insbesondere in der jeweilig geltenden Landessprache - seine Informationen bereit hält.
Die inhaltliche Verantwortung des Kunden erstreckt sich insbesondere auf
- Inhalte mit pornografischem, rassistischem, nationalsozialistischem, terroristischem oder sonstwie strafrechtlich relevantem Charakter.
- Inhalte, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen oder gegen die guten Sitten und das allgemeine Rechtsempfinden verstoßen.
- Inhalte die in sonstiger Weise absichtlich oder unabsichtlich Rechte Dritter verletzen (z.B. Namens-, Marken-, Urheberrechte).
Sofern die sinma GmbH durch einen Dritten aufgrund von Vorgängen, die eine Liste oder Webseiten des Kunden betreffen, ein Rechtsstreit angedroht oder gar begonnen wird (Sekundärhaftung), ist es der sinma GmbH gestattet, die betreffende Liste und ggf. dazugehörige Webseiten und Informationsangebote zu sperren. Die sinma GmbH sieht von einer Sperrung ab, sofern der Kunde die sinma GmbH unverzüglich und in vollem Umfang des Prozessrisikos angemessene Sicherheiten für die drohenden Prozess- und Anwaltskosten stellt. Dem Kunden steht es frei, der sinma GmbH die Unbedenklichkeit der Inhalte zu beweisen, damit das Angebot erneut freigeschaltet werden kann.
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- 16. Passwortschutz.
Die Verantwortung für den Schutz (Geheimhaltung) der dem Kunden zur Verfügung gestellten Passwörter für den Zugang zu den angebotenen Diensten der sinma GmbH obliegt allein dem Kunden. Soweit der Kunde sein Passwort selbst ändern kann, wird empfohlen, dieses in regelmäßigen Abständen zu verändern und das Passwort durch Berücksichtigung von Sonderzeichen komplex zu gestalten. Ist das Passwort nicht veränderbar, so verpflichtet sich der Kunde, die sinma GmbH sofort zu benachrichtigen, wenn er vermuten muss, daß unbefugten Dritten das Passwort bekannt geworden ist.
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- 17. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.
Die sinma GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde länger als sechs Wochen mit seinen Zahlungen im Verzug ist, der Kunde grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der sinma GmbH gegen gesetzliche Gebote und Verbote verstößt, trotz Abmahnung der sinma GmbH erneut dem geschlossenen Vertrag zuwiderhandelt oder im Internet eine heute unvorhergesehene Situation eintritt, die der sinma GmbH unzumutbare Härten auferlegen würde, wenn die angebotenen Leistungen in der bisherigen Form weiterhin angeboten würden.
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- 18. Zahlungsweise und Rechnungsstellung.
Der Kunde kann die in Rechnung zu stellenden Beträge per Einzugsermächtigung oder Banküberweisung begleichen. Die sinma GmbH empfiehlt eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Kunde hat aufgrund der beim Bankeinzug geltenden Bestimmungen das Recht, binnen sechs Wochen nach Abbuchungsdatum von seinem Konto die Abbuchung durch die Bank rückgängig zu machen und geht insofern kein Risiko ein. Wird eine monatliche Zahlungsweise gewünscht, muß eine rechtsverbindliche Lastschrifteinzugsermächtigung per Fax oder Brief vorliegen. Verlangt der Kunde eine regelmäßige Zusendung von Rechnungen für Abrechnungsperioden, die einen Zeitraum von 12 Monaten unterschreiten, so ist die sinma GmbH berechtigt, für jede Rechnung einen Mehraufwand in Höhe von € 5,00 zu berechnen.
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- 19. Zahlungsziel, Sperrung und Löschung von Listen bei Zahlungsverzug und unvollständigen Aufträgen, Verzugszinsen, Aufrechnung von Forderungen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Ist der Kunde länger als sechs Wochen mit seinen Zahlungen in Verzug, ist die sinma GmbH zur Unterbrechung aller Leistungen bis zum Forderungsausgleich berechtigt. Auch eine Sperrung oder Löschung der Listen des Kunden behält sich die sinma GmbH ausdrücklich vor. Der Unterbrechungszeitraum führt nicht zur Minderung der Forderungen. Die sinma GmbH kann zusätzlich für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von € 6,00 in Rechnung stellen und Verzugszinsen berechnen, die 5% über dem in Deutschland jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 liegen. Stellt der Kunde Forderungen an die sinma GmbH, so kann er diese nur nach ihrer Anerkennung durch die sinma GmbH aufrechnen, oder wenn diese rechtskräftig festgestellt wurden. Bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung muss diese spätestens drei Tage nach Einrichtung der Liste als unterschriebenes Original oder als Faxkopie vorliegen, da ansonsten die Liste nicht aktiviert wird.
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- 20. Urheberrechte/Überlassung von Software und anderen Produkten.
Soweit die sinma GmbH dem Kunden Software, andere Lizenzen oder Produkte zur Nutzung zur Verfügung stellt, darf er - sofern nichts anderes vereinbart wurde - diese nicht an Dritte weitergeben. Er muß sie nach Vertragsbeendigung an die sinma GmbH zurückgeben sowie evtl. gemachte Kopien löschen. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, handelt es sich bei der Überlassung um ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im zeitlichen Rahmen der Vertragsdauer.
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- 21. Kündigungsfristen, Verlängerung des Vertrages.
Der Auftrag kann vom Kunden oder von der sinma GmbH bezogen auf die jeweils vereinbarte Laufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zum Laufzeitende beendet werden. Kündigungen müssen entweder per Brief oder per Fax erfolgen. Kündigt der Kunde eine vereinbarte Laufzeit vorfristig, so werden Restbeträge nicht zurückerstattet. Kündigt der Kunde nicht fristgemäß, verlängert sich der Vertrag automatisch auf Grundlage des vereinbarten Abrechnungszeitraums um einen weiteren Abrechnungszeitraum.
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- 22. Wirksamkeit des Vertrages.
Sollte eine Bestimmung dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder der Vertrag selbst lückenhaft sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vertragslücken sollen durch solche ersetzt bzw. gefüllt werden, die der wirtschaftlichen Zweckbestimmung dieses Vertrages am nächsten kommen, die dann vereinbart worden wäre, wenn die Parteien von der Unwirksamkeit bzw. der Lückenhaftigkeit der Vereinbarung vorher gewußt hätten.
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- 23. Gerichtsstand und anwendbares Recht.
Ist der Kunde Vollkaufmann, gilt Berlin als Gerichtsstand. Auf alle Vereinbarungen und Verträge findet ausschließlich das materielle und formelle Recht Deutschlands Anwendung.
Berlin, den 01.10.2015 sinma GmbH
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